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#Neues aus der Industrie
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EASA erklärt neue Flugdaten-notierende Standards
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Das Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat neue Regelungen freigegeben, die die „Ausdehnung der minimalen Übertragungszeiten“ für Führerraum-Sprachaufzeichnungsanlagen (CVRs), Unterwasserlokalisierungsgeräte (ULDs) und Flugzeuglokolisierung fordern.
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1) Führerraum-Sprachaufzeichnungsanlage:
• Alle 30 Minuten Dauer CVRs notierend, das auf Flugzeuge installiert ist, müssen bis zum zwei Stunden Dauer CVRs bis Januar 2019 notierend ersetzt werden
• Alles CVRs, das auf Flugzeuge und Hubschrauber und Aufnahme auf Magnetband installiert ist, muss durch Festkörper-CVRs bis Januar 2019 ersetzt werden
• Flugzeuge mit einer maximalen zugelassenen Start-Masse (MCTOM) von mehr als 27.000 Kilogramm und hergestellt seit Januar 2021 die minimale CVR-Aufnahmedauer müssen 25 Stunden sein.
2) Unterwasserlokalisierungsgeräte:
• Flugschreiber ULDs: muss zum Übertragen mindestens von 90 Tagen bis Juli 2018, anstelle 30 Tage fähig sein;
• Flugzeuge mit einem MCTOM von mehr als 27.000 Kilogramm und mehr als 19 Pax- und Frachtflugzeuge mit einem MCTOM, das 45.500 Kilogramm Überseeflüge durchführend übersteigt, müssen bis Januar 2019 mit einem zusätzlichen weit reichenden ULD mit einem sehr großen Detektionsbereich nachgerüstet werden.
3) Flugzeuglokolisierung:
• Betreiber von Flugzeugen mit einem MCTOM von mehr als 27.000 Kilogramm und von 19 Passagieren und von Frachtflugzeugen mit einem MCTOM von mehr als 45.500 Kilogramm müssen ein Flugzeugtracking-system für jene Flüge einführen aufgespürt nicht durch Flugsicherung (ATC), bis Dezember 2018;
• Flugzeuge mit einem MCTOM von mehr als 27.000 Kilogramm und von 19 Passagieren und von Frachtflugzeugen mit einem MCTOM von mehr als 45.500 Kilogramm und seit Januar 2021 hergestellt müssen mit den robusten und automatischen Durchschnitten gepasst werden, den Standort eines Unfalles zu bestimmen.