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#Neues aus der Industrie
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China beschränkt internationale Flüge auf einen pro Woche
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Die chinesische Zivilluftfahrtbehörde (CAAC) hat neue Betriebsbeschränkungen für chinesische und ausländische Fluggesellschaften erlassen und damit ihren Betrieb auf internationalen Strecken eingeschränkt, um die Verbreitung von COVID-19 gemäß den Anforderungen des Staatsrates zu verhindern.
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Nach den neu erlassenen Vorschriften dürfen chinesische Fluggesellschaften nur eine Strecke in ein bestimmtes Land mit nur einem wöchentlichen Flug bedienen.
Für Fluggesellschaften, die außerhalb Chinas registriert sind, erlauben die neuen CAAC-Bestimmungen nur noch eine Strecke mit einer wöchentlichen Frequenz.
Während die internationale Kapazität im In- und Ausland erheblich reduziert wird, erlaubt das Leitungsorgan den Fluggesellschaften, Betriebsgenehmigungen sowie Start- und Landezeiten beizubehalten
Darüber hinaus dürfen Flüge von und nach China keinen höheren Auslastungsgrad als 75% haben, so die CAAC.
Die Fluggesellschaften dürfen weiterhin Passagierflugzeuge ohne Passagiere und nur mit Fracht an Bord fliegen. Frachtflüge werden die Anzahl der Passagierflüge, die eine Fluggesellschaft durchführen kann, nicht einschränken.
Die Maßnahmen sollen mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden, wobei die Fluggesellschaften bis zum 29. März 2020 angepasste Flugpläne vorlegen müssen.
Alle Fluggesellschaften müssen sich an die Richtlinien halten, die vom Office of China Civil Aviation Prevention and Control COVID-19 Leading Group herausgegeben wurden, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, so die Pressemitteilung der CAAC
"Die CAAC wird möglicherweise eine Richtlinie zur weiteren Reduzierung der Gesamtzahl der internationalen Passagierflüge herausgeben. Die Fluggesellschaften sind daher verpflichtet, die veröffentlichten Informationen genau zu verfolgen, die Situation zu analysieren und im Voraus Notfallpläne zu erstellen", stellte die Luftfahrtverwaltung fest.