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#Neues aus der Industrie
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FAA-Ausschuss empfiehlt neue Vorschriften für den Drohnenbetrieb
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Das Beyond Visual Line of Sight (BVLOS) Aviation Rulemaking Committee der Federal Aviation Administration veröffentlichte letzte Woche einen Bericht mit Empfehlungen zu Standardvorschriften und Leitlinien für Drohnenbetreiber.
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Das BVLOS Aviation Rulemaking Committee (ARC) wurde vor neun Monaten gegründet, um den derzeitigen Rechtsrahmen für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) zu analysieren und anschließend geeignete Kriterien für einen sicheren, skalierbaren und umweltfreundlichen BVLOS-Betrieb von UAS in den USA festzulegen.
Anfang 2021 erteilte die FAA ihre erste Genehmigung für den unbemannten BVLOS-Drohnenbetrieb ohne menschliches Bedienpersonal vor Ort. Die Genehmigung wurde American Robotics erteilt, einem Unternehmen, das vollautomatische kommerzielle Drohnensysteme entwickelt, um seine Drohnentechnologie namens Scout System mit fortschrittlichen Detektions- und Vermeidungsfunktionen (DAA) zu nutzen. Vor dieser Genehmigung hatten andere Ausnahmeregelungen der FAA nur den Flug entlang von Pfaden unter Beobachtung durch Beobachter erlaubt. Im Juni 2021 kündigte die FAA eine Änderung für den Betrieb von Freizeitdrohnen an: Von diesem Zeitpunkt an müssen die Betreiber einen Sicherheitstest absolvieren, um in den USA Drohnen fliegen zu dürfen. Der sogenannte Recreational Unmanned Aircraft Systems Safety Test (TRUST) ist kostenlos und online verfügbar.
Der Ausschuss, der die BVLOS-Vorschriften für UAS untersuchte, kam zu dem Schluss, dass der derzeitige Rechtsrahmen für die Luftfahrt nicht für den Betrieb unbemannter Flugzeuge geeignet ist, "und schon gar nicht in dem Maße, wie es mit dem Wachstum der Branche zu erwarten ist", heißt es in dem Bericht. Neben der Auflistung von technischen Abhilfemaßnahmen und Betriebsempfehlungen wird in dem Bericht auch betont, dass sich die UAS-Branche auf die Bedürfnisse der Gemeinden konzentrieren sollte. Dies beinhaltet die Berücksichtigung von Vorteilen für unterversorgte Gebiete, die Nutzung sauberer Energie und positive wirtschaftliche, ökologische und gerechte Vorteile für die Öffentlichkeit.
Das BVLOS ARC empfiehlt zunächst, ein einheitliches akzeptables Risikoniveau für alle Arten von UAS-Operationen festzulegen, um den Betreibern Flexibilität bei der Einhaltung des akzeptablen Risikoniveaus durch verschiedene Methoden zu geben. Eine weitere Empfehlung ist die Änderung der Vorfahrtsregeln in Tieffluggebieten, um den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen zu ermöglichen. Zu diesen Änderungen gehörten die Gewährung der Vorfahrt für UAS in abgeschirmten Bereichen (innerhalb von 100 Fuß von einer Struktur), die Gewährung der Vorfahrt für UAS gegenüber bemannten Luftfahrzeugen, die nicht über ADS-B (Automatic Dependent Surveillance-Broadcast) oder TABS (Traffic Awareness Beacon Systems) verfügen, und die Gewährung der Vorfahrt für bemannte Luftfahrzeuge, die mit ADS-B oder TABS ausgestattet sind und ihre Position übermitteln.
Der Bericht des UAS-BVLOS-Ausschusses der FAA erklärt, dass die 2016 erlassene Vorschrift Part 107 des Titels 14 des Code of Federal Regulations ein wichtiger erster Schritt zur Normalisierung und Erleichterung des Betriebs von Luftfahrzeugen ohne Besatzung war. Das ARC befürwortet jedoch die Schaffung eines neuen Teils 107, Remote Pilot Certificate with Small UAS Rating, der die erweiterte Sichtlinie (EVLOS) und den Betrieb von abgeschirmten UAS umfassen würde, um sicherzustellen, dass die Betreiber über diese Themen Bescheid wissen. Der ARC ermutigt die FAA außerdem, eine neue BVLOS-Regel für das UAS-Qualifikationsverfahren einzuführen. Die letzte in dem Bericht hervorgehobene Empfehlung lautet, dass die FAA ein "nicht obligatorisches Regulierungssystem für Drittanbieterdienste zur Unterstützung des BVLOS-Betriebs von UAS" einführen sollte
Bei der Ausarbeitung dieser Empfehlungen berücksichtigte der UAS-BVLOS ARC Erkenntnisse aus empirischen Studien und Daten aus zuverlässigen Quellen wie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und dem National Transportation Safety Board (NTSB). Die Mitglieder des Ausschusses vertraten unterschiedliche Interessen und Standpunkte und wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, um gemeinsam Empfehlungen für den BVLOS-Betrieb zu erarbeiten. Der ersten Arbeitsgruppe, die sich mit den Interessen der Gemeinschaft in den Bereichen Sicherheit, Umwelt und Gefahrenabwehr befasste, gehörten unter anderem Vertreter von Airbus, AT&T, der Consumer Technology Association (CTA), der General Aviation Manufacturers Association (GAMA) und der Helicopter Association International (HAI) an.
Die zweite Arbeitsgruppe innerhalb des ARC untersuchte die Markttreiber und bezog Perspektiven von Organisationen und Unternehmen wie der Association for Unmanned Vehicle Systems International (AUVSI), der Commercial Drone Alliance, DroneUp, Echodyne, FedEx, NUAIR Test Site und T-Mobile ein, um nur einige zu nennen. Die dritte Arbeitsgruppe schließlich konzentrierte sich auf regulatorische Belange und lud u. a. Vertreter der Flight Safety Foundation, der National Air Traffic Controllers Association (NATCA), One Sky und ASTM International zu Beiträgen ein.
John Vernon, Chief Technology Officer (CTO) von DroneUp, vertrat das Unternehmen als Teilnehmer im UAS-BVLOS ARC und teilte seine Gedanken zu den Ergebnissen des Ausschusses in einer von DroneUp veröffentlichten Erklärung mit. "Die Erschließung von BLVOS wird enorme Auswirkungen auf die Welt haben und Möglichkeiten eröffnen, von denen man in der Science-Fiction nur träumen kann", erklärte er. "Das Feedback und die vernünftigen Vorschläge in diesem Bericht repräsentieren das Beste aus den Bereichen Technologie, Luftfahrt, Kommunen und Gesellschaft und stellen eine solide Liste von Empfehlungen für die Entscheidungsträger dar. Wir sind gespannt, wie diese Empfehlungen zu Regelungen führen werden, die die Branche voranbringen, indem sie einen klaren Weg zu BVLOS vorgeben." Er erklärte, dass DroneUp sich darauf konzentriert hat, Lösungen im Rahmen der aktuellen regulatorischen Beschränkungen zu liefern, während andere in der Branche den Mangel an regulatorischen Optionen als Hindernis für ihren Erfolg geltend gemacht haben. "Wir sind unendlich dankbar, dass wir die Möglichkeit hatten, die Zukunft der UAS für den BVLOS-Betrieb mitzugestalten", sagte Vernon.
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